§ 1 Allgemeines

Alle Geschäftsbeziehungen, die zwischen der Firma Tente Markisen - nachfolgend „Anbieter“ genannt - und deren Kunden entstehen, werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung geführt. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Abweichende, entgegenstehende und ergänzende AGB werden selbst bei deren Kenntnis oder einer vorbehaltlosen Warenauslieferung durch den Anbieter nicht Vertragsbestandteil; etwas anderes gilt nur, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote und in Preislisten, Prospekten, Internetseiten usw. gemachten Angaben sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einem Monat durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder bei Bestellung von Markisentüchern durch Zusendung der Ware annehmen können.

Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter - soweit die Ware nicht lagervorrätig ist - durch den jeweiligen Zulieferer rechtzeitig und korrekt nach Art und Menge beliefert wird. Dieser Vorbehalt gilt nur dann, wenn der Anbieter das etwaige Ausbleiben der Lieferung nicht zu vertreten hat, insbesondere rechtzeitig ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen hat. Ist die Ware nicht verfügbar, informiert der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich. Hat der Kunde den Kaufpreis bereits gezahlt, wird dieser vom Anbieter unverzüglich zurückerstattet oder kann auf Wunsch des Kunden mit einer anderen Bestellung verrechnet werden.

Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

§ 3 Preise, Fälligkeit, Zahlungsweise, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Im Kaufpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich einer Verpackungs- und Versandkostenpauschale.

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferfristen

Die Lieferfristen gelten nur annähernd. Lieferzeitabsprachen stellen grundsätzlich keine Fixtermin-Vereinbarung dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich von uns als Fixtermin schriftlich bestätigt. Bei Vereinbarung eines Fixtermins kann die Lieferung zu einer bestimmten Uhrzeit nicht gewährleistet werden. Die Liefertermine gelten als eingehalten, sobald Versandbereitschaft von uns gemeldet worden ist.

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden und seiner Mitwirkungspflichten voraus. Andernfalls verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum. Lieferverzögerungen in unserem Geschäftsbetrieb oder im Betrieb unserer Zulieferer aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Eingriffe, Aufruhr, Kriegseinflüsse oder Terrorereignisse, die von uns nicht zu vertreten sind, berechtigen uns, die Lieferung um eine angemessene Zeit zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Wird uns oder unserem Lieferanten die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir ebenso wie der Zulieferant von der Liefer- und Leistungspflicht frei. In Fällen der Verzögerung oder der Unmöglichkeit der Leistung unterrichten wir den Kunden hierüber unverzüglich.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 5Gefahrübergang

Soweit der Kunde privat handelnder Verbraucher nach § 13 BGB ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Sache auf den Kunden über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, soweit der Kunde gewerblich tätiger Unternehmer nach § 14 BGB ist, mit der Auslieferung der Sache an das zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmen auf den Kunden über. Erfüllungsort ist in diesem Fall der Geschäftssitz des Anbieters. Die Gefahr geht auch dann auf den Käufer über, wenn sich dieser sich in Annahmeverzug befindet.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Kaufsache vor, bis der jeweilige Kaufpreis und die jeweiligen Versandkosten bezahlt sind.

Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus allen Rechtsbeziehungen uns gegenüber erfüllt hat.

Wird die Vorbehaltsware vom Kunden derart mit einem Grundstück verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstückes wird, so tritt der Kunde schon jetzt den entsprechenden, erstrangigen Teil der Ansprüche gegen seinen Auftraggeber und/oder den Bauherrn mit allen Nebenrechten in Höhe aller zwischen uns und dem Kunden bestehenden Forderungen an uns ab. Für den Fall eines Weiterverkaufs tritt der Kunde seine Ansprüche gegen den Abnehmer an uns in gleicher Höhe ab.

Im Rahmen seines Geschäftsbetriebes ist der Kunde jedoch berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen und den Kaufpreis einzuziehen. Diese Berechtigung erlischt, wenn der Kunde sich uns gegenüber in Verzug befindet. Wir sind dann berechtigt, alle bereits gelieferten Gegenstände abzuholen, was uns schon jetzt von dem Kunden gestattet wird. Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Von einer Pfändung der Vorbehaltsware oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss der Kunde uns unverzüglich durch eingeschriebenen Brief benachrichtigen. Entstehen uns dadurch Kosten, dass wir Vollstreckungsmaßnahmen oder andere Beeinträchtigungen erleiden, so ist der Kunde verpflichtet, uns derartige Kosten erstatten.

Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware in ausreichender Höhe zu versichern. Etwaige Ansprüche aus diesen Versicherungsverträgen tritt der Kunde schon jetzt an uns ab.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 7 Gewährleistungsbedingungen

Es geltend die gesetzlichen Bestimmungen zur Nacherfüllung.

Bei Unternehmern leistet der Anbieter für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, richten sich die Mängelansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften, für Unternehmer insbesondere auch nach dem HGB (Rügepflicht). Die Kontaktdaten des Anbieters lauten:

TENTE Markisen

Inhaber: Salih Imamoglu

Wilhelminenhofstraße 92

12459 BERLIN

Tel.: 030 695 332 61

Fax: 030 695 332 62

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Eine Mängelanzeigepflicht für Verbraucher besteht nicht.

Branchenübliche Abweichungen von Farbe, Design usw. stellen keine Mängel dar. Das gleiche gilt bei Abweichungen unserer Waren von Muster und Probe. Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind und dass Montagen, soweit sie ausnahmsweise von uns selbst bzw. durch ein von uns beauftragtes Unternehmen erfolgen, ordnungsgemäß durchgeführt werden. Wir stehen jedoch nicht dafür ein, dass die bestellten Gegenstände in Konstruktion und Aufstellung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften im jeweiligen Verwendungsbereich entsprechen.

Es wird keine Gewähr für Schäden aus nachfolgenden Gründen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, Nichtbefolgung unserer Betriebs- oder Wartungsanweisungen, eigenmächtige Änderungen an den Produkten, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von Verbrauchsmaterial, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, Austausch des Werkstoffes, natürliche Abnutzung, Filiformkorrision, soweit bei uns keine Voranodisation beauftragt und durchgeführt wurde, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, soweit sie nicht von uns zu vertreten sind, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch den Verwender erfolgte Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter.

Aus mangelhaften Teillieferungen können keine Rechte bezüglich der übrigen Teillieferungen hergeleitet werden.

§ 8 Haftung

Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Soweit aus dem Vorstehenden ein Ausschluss oder eine Beschränkung der Haftung ergibt, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der anderen AGB-Regelungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz des Anbieters zuständig ist. Der Anbieter ist aber auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

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